Papst Franziskus sitzt mit einem Dokument in den Händen
APA/AFP/Vincenzo Pinto
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Erlass

Papst passt Kirchenrecht zu Opus Dei an

Papst Franziskus hat den Sonderstatus der katholischen Organisation Opus Dei („Werk Gottes“) im Kirchenrecht angepasst. Am Dienstag veröffentlichte der Vatikan einen entsprechenden Erlass. Die Organisation arbeitet an einer Statutenänderung.

In dem Motu Proprio werden sogenannte Personalprälaturen mit öffentlichen klerikalen Vereinigungen päpstlichen Rechts gleichgestellt. Dazu zählt etwa die französische Communaute Saint-Martin (Gemeinschaft Sankt Martin). Dementsprechend soll der Prälat von Opus Dei künftig als „Moderator“ agieren, wie die Leiter solcher Vereinigungen genannt werden.

2022 hatte der Papst das Opus Dei bereits der vatikanischen Klerusbehörde unterstellt und festgelegt, dass der leitende Prälat der katholischen Gemeinschaft Opus Dei nicht mehr die Bischofswürde erhalten soll. In der Klerusbehörde sind auch die klerikalen Vereinigungen angesiedelt. Zwar betrifft der neue Erlass gemäß dem Wortlaut Personalprälaturen im Allgemeinen, das Opus Dei ist aber die einzige katholische Organisation in dieser Form.

Opus Dei will Änderungen prüfen

In einer ersten Reaktion kündigte die Gruppierung an, zunächst die Folgen der rechtlichen Änderungen genau untersuchen zu wollen. Diese stünden in Zusammenhang mit der Arbeit an einer Statuten-Anpassung, die das Opus Dei zurzeit gemeinsam mit der Klerusbehörde vorantreibe. Dabei herrsche ein „Klima der Gemeinschaft mit dem Heiligen Vater“, hieß es. Abfassung, Änderung und Einführung neuer Vorschriften sind allerdings dem Heiligen Stuhl vorbehalten.

Papst Johannes Paul II. (1978-2005) hatte dem Opus Dei 1982 die damals neue Rechtsform einer „Personalprälatur“ mit einer gesonderten Priesterausbildung gewährt. Papst Franziskus erließ 2022 eine Neuordnung. Neben dem Wechsel der zuständigen Behörde sollen etwa die künftigen Leiter nicht mehr den Rang eines Bischofs haben.