Deutschland

Kirchenrechtler: Ausschluss von AfD-Mitgliedern möglich

Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller hält einen Ausschluss von AfD-Mitgliedern aus katholischen Verbänden rechtlich für möglich. Allerdings müssten Satzungen und Wahlordnungen entsprechend verändert werden, sagte er am Wochenende dem Bayerischen Rundfunk (BR).

Er reagierte damit auf einen entsprechenden Vorschlag der Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, die zuvor meinte, dass eine AfD-Mitgliedschaft aus ihrer Sicht mit der Übernahme eines Kirchenamtes unvereinbar sei: „Ein aktives Eintreten für die AfD widerspricht den Grundwerten des Christentums.“

Rechtlich könne jeder Verein Angehörigen dieser Partei nicht nur Ämter, sondern sogar die Mitgliedschaft verwehren, betonte Schüller. Denn in einem Verein bestehe immer Aufnahmefreiheit: „Und da könnten tatsächlich die katholischen Jugendverbände, aber auch Erwachsenenverbände eine Bestimmung aufnehmen, AfD-Mitglieder grundsätzlich nicht in Vereine aufzunehmen und auch wieder aus dem Verein auszuschließen.“

Problematisch, so der Kirchenrechtler weiter, könne aber eine Satzungsänderung sein, die sich ausschließlich gegen die AfD richte. Besser wäre eine allgemeinere Formulierung, nach der Bewerber um die Aufnahme in einen katholischen Verein oder auch aktuelle Mitglieder nicht aufgenommen oder aus dem Verein entlassen werden können, „die sich vereinsschädigend im Sinne einer rassistischen, antisemitischen Äußerung verhalten“.

Menschenverachtung keinen Platz in katholischen Organisationen

Stetter-Karp hatte erklärt, sie lehne die Übernahme von kirchlichen Laien-Ämtern durch AfD-Mitglieder ab. Denn es sei „eindeutig, dass antisemitische, rassistische, menschenverachtende Haltungen und Äußerungen keinen Platz in einer katholischen Organisation haben“. Allerdings müssten Satzungen und Wahlordnungen auf eine solche Ablehnung hin überprüft werden.

Kritik von „Christen in der AfD“

Der Münchner Rechtswissenschaftsprofessor Stefan Korioth erklärte im BR, die Kirche habe als religiöse Gemeinschaft die Möglichkeit, beim Zugang zu Ämtern auf Kompatibilität mit ihren Auffassungen zu achten: „Aber so pauschal vorzusortieren, ist nicht unproblematisch.“ Die AfD sei keine verbotene Partei. Die Kirche spreche sogar die Empfehlung aus, sich politisch zu engagieren.

Heftige Kritik an Stetter-Karps Vorstoß kam von Mitgliedern der „Christen in der AfD“. Unter anderem erklärten sie, die AfD sei die einzige Partei, die sich „ohne Wenn und Aber für die christlichen Werte des Lebensschutzes zu Beginn und am Ende des menschlichen Lebens“ ausspreche. Zudem werde eine solche Ausgrenzung am Ende der Kirche schaden durch eine weitere Polarisierung.