Vollverschleierung

Ägypten verbietet Gesichtsschleier an Schulen

In Ägypten ist in staatlichen und privaten Schulen der Gesichtsschleier, also die Vollverschleierung, verboten worden. Das führte zu heftigen Diskussionen in dem bevölkerungsreichsten arabischen Land.

Das neue Dekret zu Schuluniformen, das insbesondere den Gesichtsschleier verbietet, war am Montag im staatlichen Blatt Akbar Al-Jum veröffentlicht worden. Das Tragen des Kopftuchs wird als „freiwillig“ eingestuft – ohne Druck von wem auch immer.

Im überwiegend muslimischen Ägypten trägt die Mehrheit der Frauen zwar Kopftuch, den Gesichtsschleier Nikab jedoch nur eine Minderheit. In den Onlinenetzwerken gab es am Dienstag viel Aufregung über das neue Dekret: „Die Leute sind wütend, weil keinerlei Begründung geliefert wurde, das ist eine tyrannische Entscheidung“, schrieb Mohammed im Onlinedienst X (früher Twitter). Darauf antwortete ein Nutzer namens Al-Masri: „Niemand ist wütend mit Ausnahme der Unterstützer der (radikalislamischen) Taliban und des (dschihadistischen) Islamischen Staats (IS).“

„Gegen Extremismus“

Der Talk-Show-Moderator und Anhänger von Präsident Abdel Fattah al-Sisi, Ahmed Mussa, begrüßte mit Blick auf die „terroristische Gruppe der Muslimbrüder“ seinerseits „einen wichtigen Schritt in Richtung der Zerschlagung des Extremismus“. Seit Sisi im Jahr 2013 den Präsidenten Mohamed Mursi ablöste, der Mitglied der Muslimbrüder war, wurde die Organisation in Ägypten als „terroristisch“ eingestuft und verboten, tausende ihrer Mitglieder kamen ins Gefängnis und hunderte Anführer wurden getötet.

Im Internet verwiesen die Nutzer aber auch auf andere Probleme im Bildungswesen des Landes mit 105 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern, das unter einer hohen Inflation und Verschuldung ächzt. Ein Nutzer fragte ironisch, ob der Nikab schuld sei an „überfüllten Klassen, veraltetem Material und Schwierigkeiten der Lehrer“. Ende 2015 hatte bereits die Universität von Kairo ihren Lehrkräften das Tragen des Gesichtsschleiers untersagt, 2020 wurde das gerichtlich bestätigt.