Steuern

Regierungskoalition: Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags erhöhen

Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne haben am Freitag im Nationalrat einen Initiativantrag zur Erhöhung der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags eingebracht. Beiträge für anerkannte Kirchen und Religionen sollen künftig bis zu einer Summe von 600 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar sein.

Derzeit liegt die Obergrenze bei 400 Euro. Konkret betroffen sind davon etwa Beitragszahlende der katholischen, evangelischen und altkatholischen Kirche. Wie schon bisher erfolgt die Berücksichtigung automatisch bei der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung. Die Maßnahme der Regierung erfolgt gemeinsam mit der Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden auf fast alle gemeinnützigen Vereine.

Dankbar und erfreut reagierte Bischof Benno Elbs, der innerhalb der Bischofskonferenz für Finanzthemen zuständig ist, auf den Initiativantrag. „Mit der steuerlichen Absetzbarkeit würdigt der Staat die vielfältigen Leistungen der Kirche für die Allgemeinheit, die durch die Beiträge ihrer Mitglieder größtenteils finanziert werden“, so der Feldkircher Bischof gegenüber Kathpress.

Elbs: „Valorisierung der steuerlichen Absetzbarkeit hilft allen“

Die geplante „Valorisierung der steuerlichen Absetzbarkeit hilft allen, die mit ihren Beiträgen dafür sorgen, dass es weiterhin ein dichtes kirchliches Netz in ganz Österreich gibt, das Sinn stiftet, den Zusammenhalt stärkt und ein beachtliches karitatives Engagement ermöglicht“, sagte der Bischof und schloss: „Ich danke den Abgeordneten der Regierungskoalition für diese Initiative und hoffe, dass sie eine breite Zustimmung erfährt.“

Wie Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) gegenüber Kathpress erläuterte, werde die geplante Gesetzesänderung erstmalig in der Veranlagung für das Kalenderjahr 2024 anwenden. „Kirchen spielen in Österreich eine zentrale Rolle in der Bewahrung von Österreichs Kultur und Traditionen. Sie tragen nicht nur zur kulturellen und spirituellen Bereicherung bei, sondern leisten auch einen wertvollen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt“, hielt Brunner fest.

„Darüber hinaus erfüllen sie wichtige soziale Funktionen, indem sie eine Vielzahl von sozialen und gemeinnützigen Diensten anbieten, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen“, und weiter: „Durch diese Gesetzesänderung wird die finanzielle Unterstützung der Kirchen durch Bürgerinnen und Bürger steuerlich noch stärker gewürdigt.“

Stimmen aus der Politik

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sagte zum Grund für den Initiativantrag gegenüber Kathpress: „Der Absetzbetrag wurde seit über zehn Jahren nicht valorisiert. Wir freuen uns, dass diese Erleichterung auch den vielen Kirchenbeitragszahlerinnen und -zahlern in unserem Land zugute kommen wird.“

Auch Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) betonte gegenüber Kathpress die angebrachte Valorisierung des maximalen Kirchenabsetzbetrag von 400 auf 600 Euro: „Damit setzen wir eine wichtige Maßnahme, um Gläubige in Zeiten der Teuerung und Inflation auch bei ihrem Beitrag für Kirchen- und Religionsgemeinschaften zu entlasten, denn gerade in Krisenzeiten kann der Glaube wichtigen Halt geben.“

„Breite Entlastungsoffensive“

Mit dem eingebrachten Initiativantrag wolle man in dieser Bundesregierung und als Koalitionsparteien im Parlament eine „breite Entlastungsoffensive“ fortsetzen, „von der auch Gläubige, vor allem Familien, profitieren sollen“, unterstrich ÖVP-Klubobmann August Wöginger gegenüber Kathpress, und führte aus: „Glaube ist auch Kultur und für viele Menschen gerade in herausfordernden Zeiten ein sprichwörtlicher Anker, der Sicherheit und Hoffnung gibt.“

Und weiter: „Daher ist es uns wichtig, im Rahmen der steuerlichen Absetzbarkeit hier für Erleichterung zu sorgen – und gleichzeitig für eine Win-Win-Situation. Denn jene, die Kirchenbeiträge abzuführen haben, können nun 200 Euro mehr steuerlich geltend machen. Gleichzeitig kommt das Geld aber auch weiterhin bei den Kirchen und Religionsgemeinschaften an, die damit Seelsorge und wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft leisten.“