Islam

„Allah“-Socken: Geschäftsleute in Malaysia vor Gericht

Weil sie Socken mit der Aufschrift „Allah“ verkauft haben, werden in Malaysia fünf Geschäftsleute vor Gericht gestellt. Der Geschäftsführer der Kette KK Super Mart und seine Frau wurden wegen der „vorsätzlichen Verletzung religiöser Gefühle“ in dem mehrheitlich muslimischen Land angeklagt.

Das teilte da zuständige Gericht am Dienstag mit. Drei Mitarbeiter der Importfirma müssen sich wegen Beihilfe vor Gericht verantworten. Alle Angeklagten plädierten nach Gerichtsangaben auf nicht schuldig. Im Falle einer Verurteilung droht ihnen eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr, eine Geldstrafe oder beides.

Fotos der Socken in Onlinenetzwerken hatten in Malaysia große Empörung ausgelöst. Viele Muslime monierten auch, dass die Socken ausgerechnet während des Fastenmonats Ramadan verkauft wurden. Sogar der malaysische König Ibrahim Sultan Iskandar schaltete sich ein: Er forderte eine Untersuchung und eine „strenge“ Bestrafung aller Verantwortlichen.

KK Mart in Puchong, Kuala Lumpur, Malaysia, wo „Allah-Socken“ verkauft wurden
APA/AP/Vincent Thian
KK Super Mart in Puchong, Kuala Lumpur, Malaysia, wo „Allah-Socken“ verkauft wurden

Firma entschuldigte sich

KK Super Mart hat sich inzwischen entschuldigt. Die Firma erklärte, sie nehme die Angelegenheit „ernst“ und habe Maßnahmen ergriffen, um den Verkauf der Socken sofort zu stoppen. Auch der Großhandelsbetrieb Xin Jian Chang entschuldigte sich und erklärte, die „problematischen Socken“ seien „Teil einer größeren Lieferung“ von 18.800 Paar Socken, die bei einem Unternehmen in China bestellt worden seien. „Nur fünf Paar Socken“ trugen demnach die umstrittene Aufschrift.

Der Islam ist in Malaysia Staatsreligion. Mehr als zwei Drittel der 34 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner des südostasiatischen Landes sind Muslime.