Katholiken

D: Klage gegen neue Abtreibungsregeln denkbar

Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, schließt rechtliche Schritte gegen eine Liberalisierung der Abtreibungsregeln in Deutschland nicht aus. Eine Expertenkommission empfiehlt, Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich zu erlauben.

Auf eine entsprechende Frage in einem Deutschlandfunk-Interview (Dienstag) sagte sie, das hänge davon ab, wie der Gesetzentwurf am Ende aussehen werde. Auch müsse man beobachten, wie sich jetzt Zeit genommen werde, um in so einer heiklen ethischen Frage einen Weg zu finden.

Eine grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Abtreibung in der Frühphase der Schwangerschaft sei nicht haltbar, hatte die Juristin Liane Wörner, die die entsprechende Arbeitsgruppe innerhalb der von der Regierung eingesetzten Expertenkommission leitete, am Montag erklärt.

Derzeit grundsätzlich rechtswidrig

Eine Abtreibung ist in Deutschland, ähnlich wie bei der österreichischen Fristenregelung, derzeit grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die schwangere Frau sich zuvor beraten lassen, zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)
ZdK/Harald Oppitz
ZdK-Präsidentin Stetter-Karp

Nach Vorlage der Empfehlungen entscheidet die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP, ob sie entsprechende Gesetzentwürfe erarbeiten will. Die katholische Kirche spricht sich dafür aus, an der bisherigen Regelung festzuhalten. Die evangelische Kirche vertritt dagegen mit Blick auf eine Abtreibungsregelung ein abgestuftes Konzept.

ZdK „irritiert“

ZdK-Präsidentin Stetter-Karp hatte am Montag gesagt, den Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase zu legalisieren, würde das Ende eines klaren Lebensschutzkonzepts bedeuten. Menschliche Würde bestehe von Anfang an. Aus Sicht des ZdK sei eine Fristenlösung nicht akzeptabel. Insgesamt sei sie irritiert, dass ohne Not an den Pfeilern des Paragrafen 218 gesägt werde.

Ihre Kritik erneuerte sie jetzt in dem Interview. Zugleich würdigte Stetter-Karp eine Tiefe, in der unterschiedliche Aspekte in den Empfehlungen betrachtet worden seien. Auch lasse die Kommission einen Gestaltungsraum für politische Entscheidungen. Stetter-Karp bezweifelte, dass mögliche Neuregelungen rasch umgesetzt würden.