EU

Anwältin: EGMR-Klima-Urteil „historischer Wendepunkt“

Für die Rechtsanwältin Michaela Krömer ist das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), wonach Klimaschutz eine Menschenrechtsfrage ist und vor Gericht eingeklagt werden kann, ein „historischer Wendepunkt“.

Nach dem Erfolg der Schweizer „Klimaseniorinnen“ vor Gericht würden internationale Gerichte Klimaklagen nun ernster nehmen, zeigte sich Expertin, die 2023 im Namen von Kindern und Jugendlichen eine Klimaklage am Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht hatte, laut dem evangelischen Pressedienst epdÖ überzeugt.

Aktuell vertritt Krömer unter anderem einen Mann, der an Multipler Sklerose leidet und deshalb laut Anklage besonders stark von den Folgen der Klimakrise betroffen ist. Seine Klage beim Verfassungsgerichtshof wurde abgewiesen, nun klage der Mann deshalb vor dem EGMR.

Anwältin erwartet mehr Klima-Maßnahmen

Angesichts des Erfolgs der Schweizer Klimaaktivistinnen ortet sie gute Chancen für ihren Mandanten, denn der Mann erfülle alle Kriterien, die auch im Schweizer Fall angewendet wurden, so Krömer. Der EGMR habe jetzt klargestellt, dass Staaten ihre Schutzpflichten verletzten, wenn sie keine adäquaten Maßnahmen für den Klimaschutz setzten.

Die Klimaklagen vor dem EGMR würden Europas Staaten zukünftig zu stärkeren Maßnahmen gegen die Klimakrise zwingen, ist Krömer überzeugt. Auch das EU-Recht der Energiewende erhalte durch das Klima-Menschenrecht zusätzliche Schubkraft. Krömers Klimaschutzinitiative „Claw“ führt u.a. bereits ein Verfahren gegen Beschränkungen des Fotovoltaik-Ausbaus.

Klagen aus formalen Gründen gescheitert

Bereits Anfang 2020 hatte die Rechtsanwältin im Namen von Greenpeace und tausenden Bahnfahrerinnen und -fahrern die erste große Klage gegen die Republik Österreich eingebracht, die sich gegen die steuerliche Begünstigung des Flugverkehrs gegenüber der Bahn richtete. Auch diese Klage war aus formalen Gründen vor dem VfGH gescheitert.