Gebet in einer Wiener Moschee (für die Opfer des Terroranschlags am 2.11.2020)
Reuters/Leonhard Föger
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Gesetz

Islamgesetz-Novelle: IGGÖ mit „klarem Nein“

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) lehnt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Änderung des Islamgesetzes „mit klarem Nein“ ab. Die bereits seit der Novellierung 2015 bestehenden Probleme würden nur weiter verschärft, so eine Aussendung vom Montag.

Sinnvolle Verbesserungen fehlten im Gesetzestext hingegen komplett, kritisierte IGGÖ-Präsident Ümit Vural: „Es wäre aus unserer Sicht verantwortungslos, einem solch unausgegorenen Vorschlag zuzustimmen.“

Die Regierung will mit einem verschärften Islamgesetz mehr Kontrolle über muslimische Gemeinden erlangen. Die auf den Weg gebrachte Novelle sieht vor, dass das Kultusamt jährlich Einblick in die Finanzen der Kultus- sowie der Moscheegemeinden erhalten muss. Sollten die Einrichtungen das nicht vorlegen, drohen Geldbußen bis zu 72.000 Euro. Außerdem will die Regierung ein sogenanntes Imame-Register schaffen, das die Tätigkeit muslimischer Geistlicher in Österreich überwachen soll.

„Verfassungsrechtlich heikel“

Die Islamische Glaubensgemeinschaft ist gegen die, wie sie kritisiert, „verfassungsrechtlich heikle“ Novelle. Der Religionsrechtler Andreas Kowatsch ortete am Dienstag im Gespräch mir religion.ORF.at „überschießende Strafen“ – mehr dazu in Neues Islamgesetz: Mehr Kontrolle und harte Strafen.

IGGÖ: „Bedeutende Schlechterstellung“

Der vorgelegte Gesetzesentwurf enthalte „eine bedeutende Schlechterstellung im Vergleich zu religionsrechtlichen Spezialgesetzen anderer staatlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften sowie gravierende und nicht akzeptable Eingriffe in das Grundrecht auf Religionsfreiheit und in die inneren Angelegenheiten der IGGÖ“, so die Aussendung.

Ümit Vural, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft IGGÖ
APA/Georg Hochmuth
Ümit Vural, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft IGGÖ

„Das Islamgesetz muss dringend von allen diskriminierenden und sicherheitsrechtlichen Aspekten befreit werden, damit es endlich funktionieren kann", so Vural. Er forderte eine konsequente und strikte Trennung zwischen sicherheitspolizeilichen und religionsrechtlichen Regelungen.

Stellungnahme ans Parlament

Die IGGÖ ruft die Bundesregierung in einer dem Parlament übermittelten Stellungnahme dazu auf, „die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen in ihrer Gesamtheit zu verwerfen und zu einer gemeinsamen und konsensorientierten Novellierung des IslamG mit der IGGÖ zurückzukehren“.

Er wolle „explizit festhalten, dass der Kampf gegen Terror und Extremismus nur gemeinsam bewältigt werden kann. Die Novellierung eines Religionsgesetzes im Kontext von Terrorbekämpfung konterkariert indes alle Bemühungen in diese Richtung und erfolgt ausdrücklich gegen den Willen der Islamischen Glaubensgemeinschaft“, so Vural.