Zwei Personen auf einer Bank neben einem Baum
APA/dpa/Felix KŠstle
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„Assistierter Suizid“: Gesetz rückt näher

Die gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe in Österreich rückt näher. Die zuständigen Ministerien dürften nur noch an Details arbeiten, hieß es am Freitag aus Verhandlerkreisen zur APA. Einer endgültigen Einigung in den kommenden Tagen dürfte also nicht mehr viel im Weg stehen.

Laut APA-Informationen plant die Regierung ein Sterbeverfügungsgesetz – ähnlich der schon bestehenden Patientenverfügung. Eine offizielle Bestätigung gab es dafür nicht. Im dem Vernehmen nach geplanten Sterbeverfügungsgesetz soll genau geregelt werden, wer Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen darf und wer nicht.

Betreffen dürfte es ausschließlich Personen, die bereits an einer körperlichen Beeinträchtigung leiden. Das vom Verfassungsgerichtshof gekippte Verbot könnte im Strafgesetzbuch (StGB) formal insofern bestehen bleiben, als dass nur diese Fälle ausgenommen werden. Restriktionen in allen anderen Fällen könnten also bleiben.

Möglicherweise Sterbeverfügung

Eine mögliche Sterbeverfügung wäre durch die Betroffenen zu unterzeichnen. Derzeit ist dies auch bei der Patientenverfügung der Fall. Diese ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der künftige Patientinnen oder Patienten eine medizinische Behandlung, etwa lebensverlängernde Maßnahmen, ablehnen. Wirksam werden soll sie, wenn die Betroffenen zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig sind.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hatte diese Woche im Justizausschuss in Aussicht gestellt, dass es mit Jahresende eine neue Regelung geben sollte. Die politischen Verhandlungen bei dieser ethisch aufgeladenen Materie laufen vorwiegend zwischen der zuständigen Ministerin Zadic und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). Da sich allerdings auch die Frage stellt, ob etwa Ärzte den assistierten Suizid begleiten sollen, dürfte auch das Gesundheitsministerium involviert sein. Budgetär wird zudem interessant sein, ob es einen verbindlichen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung geben wird.

Zeit drängt

Es besteht jedenfalls Zeitdruck, denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Verbot des assistierten Suizids in Österreich mit Ende 2021 aufgehoben, nicht allerdings das der aktiven Sterbehilfe. Geschieht bis zum Jahresende nichts, ist die Beihilfe zum Selbstmord ab dem kommenden Jahr schlicht erlaubt. Konservative Organisationen und Religionsgemeinschaften drängen auf eine rechtliche Absicherung, damit es nicht zu Missbrauch kommt.

Zur Erörterung der unterschiedlichen Standpunkte hatte das Justizministerium ein Dialogforum mit Vertretern aus unterschiedlichen Lebensbereichen abgehalten, dessen Schlussbericht Ende Juni veröffentlicht wurde. Unabhängig vom Inhalt des neuen Gesetzes wurden in konservativen Kreisen Stimmen laut, die Regelung in den Verfassungsrang zu heben, womit der VfGH diese dann auch nicht aufheben könnte. Die Grünen hatten sich dazu ablehnend gezeigt.

Caritas: Palliativversorgung garantieren

Bereits vor der Präsentation der Regierungspläne zur Sterbehilfe meldete sich die Caritas zu Wort. So müsse bereits vor einer gesetzlichen Neuregelung des assistierten Suizids die Hospiz- und Palliativversorgung garantiert werden, hieß es in einer Aussendung. Für Betroffene brauche es jetzt die gesicherte Regelfinanzierung und den Rechtsanspruch auf humane Sterbebegleitung, forderte Caritas-Präsident Michael Landau.