Justiz

Gerichtsverfahren gegen Papst Benedikt vorläufig ausgesetzt

Das Gerichtsverfahren gegen den kürzlich gestorbenen Papst Benedikt XVI. am Landgericht Traunstein ist vorläufig ausgesetzt worden. Das hat eine Gerichtssprecherin am Dienstag bestätigt.

Auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) bestätigte das Gericht eine entsprechende Meldung des Recherchezentrums „Correctiv“ und des Bayerischen Rundfunks. Demnach hat der Prozessbevollmächtigte von Benedikt XVI., die Kanzlei Hogan Lovells, beantragt, das Verfahren pausieren zu lassen, bis ein Rechtsnachfolger des verstorbenen Papstes feststehe.

Sämtliche Beteiligten seien gleichwohl mit dem geplanten Beginn der mündlichen Verhandlung am 28. März einverstanden, teilte das Gericht weiter mit. „Ob es zu diesem Termin aber kommt, wird davon abhängen, ob bis dahin die Frage der Rechtsnachfolge geklärt ist.“

Feststellungsklage eingereicht

Mit der Feststellungsklage will ein mutmaßliches Missbrauchsopfer aus dem oberbayerischen Garching an der Alz gerichtlich klären lassen, ob Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI., als Münchner Erzbischof (1977-1982) durch sein Handeln oder Unterlassen in einem Missbrauchsfall zu Schadensersatz verpflichtet ist oder zumindest gewesen wäre.

Die Klage richtet sich nicht nur gegen das frühere Kirchenoberhaupt, sondern auch gegen den Münchner Kardinal Friedrich Wetter (Erzbischof von 1982 bis 2008), gegen den mutmaßlichen Täter sowie die Erzdiözese München und Freising als solche.

Zuständigkeit noch unklar

Der Kläger gibt an, vom früheren Garchinger Pfarrer Peter H. missbraucht worden zu sein. Der Fall Peter H. nimmt im Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), das im Jänner 2022 vorgestellt wurde, einen großen Raum ein. Die Anwälte äußerten darin Zweifel an der Behauptung von Benedikt XVI., er habe 1980 nichts von der Vorgeschichte des Priesters gewusst. Der emeritierte Papst blieb jedoch stets bei seiner Darstellung.

Nach dem Tod Benedikts XVI. ist dieser laut Gericht „nicht mehr Partei des Verfahrens“. Kraft Gesetzes träten nun automatisch seine Erben ins Verfahren ein. Das Amtsgericht Traunstein sieht sich dahingehend aber nicht zuständig, weil „der sogenannte gewöhnliche Aufenthalt des verstorbenen emeritierten Papstes im Vatikanstaat war“.