48 Staaten hatten damals für die Erklärung gestimmt, es gab keine Gegenstimmen, jedoch acht Stimmenthaltungen – darunter die frühere Tschechoslowakische Republik, Jugoslawien, Polen, Saudi-Arabien, die Sowjetunion (heute Russland), Südafrika, die Ukraine und Weißrussland: Niemand darf rassistisch oder wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat oder Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden, unabhängig davon, in welchem rechtlichen Verhältnis er zu dem Land steht, in dem er sich aufhält.
Elke Aigner
ist Geschäftsführerin des Vereins SOS-Menschenrechte Österreich
Grundstein des internationalen Menschenrechtsschutzes
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist wohl das bekannteste Menschenrechtsdokument und stellt den Grundstein des internationalen Menschenrechtsschutzes dar. Bis zum Zweiten Weltkrieg waren Menschenrechte und deren Schutz überwiegend nationale Angelegenheit und in nationalen Gesetzgebungen geregelt.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 ist zwar kein juristisch verbindliches Dokument, jedoch besitzt sie politisch und moralisch großes Gewicht. Sie war ein wichtiger Bezugspunkt in der Ausarbeitung der rechtlich verbindlichen Europäischen Menschrechtskonvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, welche 1950 von den Mitgliedern des Europarats ratifiziert wurde.