Dienstag, 5.12.2023, Elke Aigner

Recht auf Asyl

Zum 75. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 bezieht sich auf Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte – jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen.

Vor einigen Jahren hat Abdul, ein aus Afghanistan geflüchteter unbegleiteter Minderjähriger, in der Wohngruppe im Haus der Menschenrechte gelebt. Als er 18 geworden ist, hat er eine Lehre begonnen und wollte seine Mutter, die noch alleine in Afghanistan lebte, nach Österreich holen. Nach langer Wartezeit ist die Familienzusammenführung bewilligt worden.

Elke Aigner
ist Geschäftsführerin des Vereins SOS-Menschenrechte Österreich

Asyl mit Hindernissen

Dann haben die Taliban die Stadt übernommen und Mutter Banu ist alleine dort festgesessen. Wir haben unser Möglichstes getan, um die Familie zu unterstützen. Nach einigen Wochen die erste Erleichterung: Banu war es gelungen, nach Pakistan zu flüchten und dort einen Termin bei der Österreichischen Botschaft zu bekommen.

Auch in Österreich haben noch Schwierigkeiten auf die Familie gewartet. Grundsätzlich sollte bei jeder Polizeibehörde ein Asylantrag gestellt werden können. Im Sommer 2022 war dies nicht der Fall und ein Asylantrag konnte nur in Wels gestellt werden. Trotz Termin wurde man wieder weggeschickt. Nachdem es endlich gelungen war, den Asylantrag zu stellen, wurde Banu für die obligatorische ärztliche Untersuchung nach Kärnten überwiesen. Ihr wurde ohne weitere Erklärung ein Zugticket in die Hand gedrückt.

Für jemanden, der nicht Deutsch spricht, ohne fremde Unterstützung nicht machbar. Es wurde privat geholfen und Banu mit dem Auto nach Kärnten gefahren. Zwei weitere Wochen vergingen. Dann endlich waren Mutter und Sohn wieder vereint. Heute leben sie gemeinsam in einer Übergangswohnung im Haus der Menschenrechte.