Mittwoch, 6.12.2023, Elke Aigner

In der Wahlkabine

Zum 75. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Jeder und jede hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden – Artikel 6 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Bei der letzten Bundespräsidentenwahl im Herbst 2022 waren rund 1,4 Millionen Menschen über 16 Jahre, die in Österreich leben, nicht wahlberechtigt. In der Bundeshauptstadt Wien lag der Anteil an der Bevölkerung bei rund einem Drittel – ein Drittel der dort lebenden Bürgerinnen und Bürger, die zum Teil in Österreich geboren und aufgewachsen sind, noch nie woanders als in Österreich gelebt haben, sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, weil sie keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Sie sind von Entscheidungen des politischen Systems betroffen, aber können nicht mitentscheiden.

Elke Aigner
ist Geschäftsführerin des Vereins SOS-Menschenrechte Österreich

Teilhabe an der Demokratie

Partizipation und Mitbestimmung sind wichtige Grundpfeiler einer jeden Demokratie. Menschen müssen ermutigt werden, die Menschenrechte in Anspruch zu nehmen, – und Menschen müssen ermächtigt werden, von ihren Menschenrechten Gebrauch machen zu können, sie zu nutzen und einzufordern, so wie es auch beim diesjährigen Siebten Internationalen Menschenrechte-Symposium in der Bewusstseinsregion Mauthausen gefordert wurde.

Werden Menschen permanent von Entscheidungsprozessen ausgeschlossen, steigt die Gefahr, dass sie sich extremen Strömungen hingeben und radikale Ansichten entwickeln, die die Demokratie gefährden, weil sie nicht wirklich an der Gesellschaft und an Entscheidungsprozessen teilhaben können. Teilhabe stärkt demokratische Prozesse in einer Gesellschaft. Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen bedeutet Teilhabe an der Demokratie und stärkt die Identifikation mit einer Gesellschaft und letztlich auch mit einer Nation.