Samstag, 9.12.2023, Elke Aigner

Menschenrechte und Frieden

Zum 75. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Den Menschenrechten wohnt eine Art Friedensperspektive inne. Jeder Krieg, der uns emotional ergreift, gibt Gelegenheit, die eigene Position zu den Menschenrechten einer Überprüfung zu unterziehen.

Sind wir in der Lage, den Blick auf die Menschenrechte für alle beizubehalten – unabhängig davon, wie wir den Krieg etwa in der Ukraine oder im Gazastreifen politisch einschätzen?

Elke Aigner
ist Geschäftsführerin des Vereins SOS-Menschenrechte Österreich

Frieden für alle

Nimmt man die Perspektive der Menschenrechte ein, so muss das Schema des Schwarz-Weiß-Denkens – des absolut Guten und des absolut Bösen – aufgegeben werden. Unrecht mit Unrecht zu vergelten, führt nur zu unfassbar viel menschlichem Leid und Schmerz. Ein Schmerz, der sich über Generationen in das kollektive Bewusstsein von Menschen und Familien festsetzt und oftmals viele Jahrzehnte braucht, um aufgearbeitet zu werden.

Die Menschenrechte verbieten keine begrenzte Notwehr und stehen nicht im Widerspruch dazu. Sie geben aber kein Recht auf absolute Notwehr. Mit begrenzter Notwehr ist gemeint, dass unter Einhaltung der Menschenrechte und der völkerrechtlichen Bestimmungen die Menschenrechte Notwehrhandlungen erlauben.

Das zu sagen, spricht keine politischen Lösungen an. Viel Bescheideneres ist gemeint: Auch im Krieg den Rahmen beibehalten, in dem Schritte auf sein Ende möglich werden. Denn wer für die Menschenrechte für alle eintritt, will letztlich Frieden für alle – wie aussichtslos das in der aufgewühlten Gegenwart auch sein mag.