Kirche als „Volk Gottes“

Seit etwa 50 Jahren gibt es die gewählten Pfarrgemeinderäte in den römisch-katholischen Pfarren – also noch nicht besonders lang, in kirchenhistorischen Dimensionen. Kirche als „Volks Gottes“ – für dieses Kirchenbild stehen sie. Und daran orientieren sich auch die Aufgaben eines Pfarrgemeinderates.

Morgengedanken 16.2.2017 zum Nachhören:

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Rund 45.000 Personen gehören österreichweit den Pfarrgemeinderäten an. Mit diesen Menschen drückt sich ein Bild von Kirche aus, das vor allem durch das Zweite Vatikanische Konzil wieder ins Bewusstsein gerückt wurde, nämlich das Bild von Kirche als „Volk Gottes“. Alle Getauften sind „Volk Gottes“ und daher berufen und befähigt, Kirche zu sein und diese mitzugestalten.

Dietmar Stipsits
ist Seelsorger des römisch-katholischen Seelsorgeraumes Bad Tatzmannsdorf, Bernstein und Mariasdorf im Burgenland

Ehrenamtliches Leitungsgremium

Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil sorgt der Pfarrgemeinderat in der jeweiligen Gemeinde für vielfältiges Engagement, für gelebten Glauben. Noch nie waren so viele Menschen aktiv am Leben der Pfarrgemeinden beteiligt wie in den vergangenen Jahrzehnten seit dem Konzil. Frauen und Männer im Pfarrgemeinderat pflegen miteinander und mit allen Menschen einen Umgang, der ihre Orientierung an Jesus erkennen lässt.

Die Arbeiten des Pfarrgemeinderates an der pfarrlichen Infrastruktur (Bauen, Finanzieren, Verwalten) sind zwar notwendig und wertvoll, stehen aber im Dienst der Seelsorge und der Menschen. Das Leben der christlichen Botschaft, die Sorge um die Menschen und das gemeinsame Feiern von Gottesdiensten und Festen stehen im Zentrum dieser Seelsorge. Der Pfarrgemeinderat ist für diese Aufgaben das ehrenamtliche Leitungsgremium in der jeweiligen Pfarre.