Voraussetzung, um einen Antrag auf Anerkennung als Religionsgemeinschaft stellen zu können, ist unter anderem eine Mitgliederzahl von wenigstens zwei Promille (0,2 Prozent) der österreichischen Bevölkerung. Mit diesem Status sind besondere Rechte verbunden. Die Gemeinschaften haben etwa das Recht, konfessionelle Privatschulen zu errichten, sowie auf Religionsunterricht an öffentlichen Schulen.















